„Eingriffsrechte von Stiftern würden nur halbherzig beachtet, Begünstigten nichtssagende Auskünfte gegeben, einzelne Familienstämme grundlos bevorzugt. Es würden sogar Stiftungen ohne Begünstigte fortgeführt, die im Wesentlichen nur noch Stiftungsorganen und Beratern ein Einkommen verschaffen. Auch suboptimale Vermögensveranlagung komme vor. Und selbst die Gerichte würden manchmal Anlass für Unmut geben – etwa, wenn Abberufungen von Stiftungsräten viel zu lange dauern.“ Die in diesem Artikel der österreischischen Tageszeitung Presse angeführten Kritikpunkte sind noch heute Bestandteil des Kernproblemes und die Gesetzesnovelle 2020 hat sie nicht behoben.


