UNDURCHSICHTIGE TREUHANDSTRUKTUREN IN LIECHTENSTEIN – Lady Monika Bacardi und Tochter Maria Luisa Bacardi im Kampf gegen liechtensteinische Treuhänder
Lady Monika Bacardi und ihre Tochter Maria Luisa Bacardi sind Opfer von undurchsichtigen Treuhandstrukturen in Liechtenstein. Seit mehr als einem Jahrzehnt sind sie gefangen in einem Netz aus Lügen, legalen Tricks und eigennützigen Interessen derer, denen sie vertrauten!
Sie haben sich entschlossen, ihre Bemühungen zu verstärken und ihr Familienerbe aus Liechtenstein herauszulösen, einem Land, das Lady Monika Bacardis verstorbener Ehemann nur wenige Male in seinem Leben besucht hat und immer nur, um sich gegen Täuschung und Verschwörung zu wehren, das aber einen beträchtlichen Teil seines Vermögens beherbergt, entgegen seinem Willen. Ihre Bemühungen scheinen bei vielen, die viel zu verlieren haben, auf Widerstand gestoßen zu sein.
Sie glauben fest daran, dass das, was sich gut hinter Paragraphen und juristischen Argumenten versteckt, in Wirklichkeit ein absurder und schamloser Versuch ist, ihre Situation, ihre Familie und ihr Erbe auszunutzen. Die Rechtsfälle sind äußerst komplex, aber im Grunde genommen ist es einfach, die Machenschaften zu erkennen, denen sie ausgesetzt sind. Wir haben uns entschieden, mit diesen Informationen an die Öffentlichkeit zu gehen, damit sich jeder selbst ein Urteil bilden kann.
Personengruppe, der Lady Monika und Maria Luisa Bacardi am Herzen liegen

Vor über 17 Jahren, wurde gegen den ausdrücklichen Willen des verstorbenen Ehemann von Lady Monika Bacardi ein Trust in Liechtenstein gegründet. Seine damailigen Rechtsanwälte nutzten seinen sich ständig verschlechternden Gesundheitszustand aus. Beträchtliche Teile seines Vermögens und des Erbes wurden auf den Trust übertragen. Durch Betrug und Verrat wurden das Erbe und Vermögenswerte der Kontrolle der Familie entzogen. Seit dem kämpft die Familie gegen ein Netzwerk von Liechtensteinischen Treuhändern, Lügen und juristischen Tricksereien an.Jedesmal wenn die Familie glaubt der Schrecken sei vorbei, werden sie erneut von liechtensteinischen Treuhändern hinters Licht geführt! Jahrelange verzweigte Prozesse, Versuche, die Familie zu spalten, Verleumdungen, wissentlich fehlerhafte Rechtsberatung, sind nur ein kleiner Bestandteil der ganzen Geschichte.
Ihre Geschichte verdeutlicht die untragbaren Zustände im Fürstentum Liechtensteins.
Wie alles begann
Der verstorbene Ehemann von Lady Monika Bacardi – Lord Luis Bacardi – wurde schwer krank. Um für die finanzielle Zukunft seiner Frau und seinem einzigen Kind vorzusorgen, wies er seine Anwälte E.W. und Luis M. an Vorkehrungen zu treffen. In einem handschriftlicher Brief vom 12. September 2002 an seinen damaligen Anwalt E.W., der sogar Außenminister von Liechtenstein in den frühen 2000er Jahren war, schrieb Lord Luis Bacardi:
„Ich möchte einen legalen Weg, wenn möglich, keinen Trust; ich möchte mich um Monika (Lady) und unsere Tochter kümmern, damit ich „Seelenfrieden“ habe und so sterben kann.“
Zu dieser Zeit hatte Lord Luis Bacardi bereits den Lugocamba Trust, der in Guernsey gegründet wurde.

Böses Erwachen
Anstatt seine Wünsche ernst zu nehmen, machten sich die seinen Gesundheitszustand ausnutzenden Anwälte daran trotzdem einen Trust – den BASTILLE TRUST – zu errichten und täuschten Lord Luis Bacardi über ihre wahren Motive. Es wurde ein beachtlicher Teil seines Vermögens – darunter auch die Bacardi LTD. – Aktien – von dem Lugocamba Trust auf den BASTILLE TRUST übertragen.
Wie bereits erwähnt, wurde der Lugocamba Trust nach Guernsey-Recht errichtet, wo wie in allen Rechtsordnungen der Welt (mit der einzigen Ausnahme von Liechtenstein) sowohl der Treugeber als auch die Begünstigten des Trusts umfassend geschützt sind. Der BASTILLE TRUST jedoch ist nach liechtensteinischem Recht errichtet worden, wo die Begünstigten gegenüber dem Trust und den Treuhändern keine gesetzlichen Rechte haben und im Strafverfahren gegen die Treuhänder oft keinen Parteistatus haben. Kommt es zu einem Streit mit den Treuhändern, können die Beschwerden der Begünstigten nicht in einem gerichtlichen Verfahren gehört werden – selbst wenn sie berechtigte Gründe haben, die Handlungen eines Treuhänders anzufechten. Nach den Gesetzen des Fürstentums halten nur die Treuhänder die Rechte. Wenn es also zu einem Streit mit den Treuhändern kommt, können die Begünstigten keinen Zugriff auf ihr eigenes Vermögen haben.
Aufgrund der fortgeschrittenen Krankheit von Lord Luis Bacardi, dachten die beiden Anwälte, dass er leicht zu kontrollieren sei. E.W. und L. M. setzten sich gemeinsam mit Lord Luis Bacardi als Verwaltungsräte (Trustees) ein. Ein Gedächtnisprotokoll des behandelten Arztes von Lord Luis Bacardi, das erst kürzlich zur Verfügung gestellt wurde, bekräftigt den Verdacht, dass die damaligen Treuhänder schamlose den sich verschlechternden Gesundheitszustandes von Lord Luis Bacardi ausgenutzt haben.

Als in 2004 Lord Luis Bacardi Bestimmungen in der Treuhandurkunde entdeckte, die gegen seinen Willen und Interessen gerichtet waren, versuchte Lord Luis Bacardi das Schlimmste – den defacto Diebstahl des Vermögens – zu verhindern. Er trat als Familien-Mitglied des Treuhänderrates zurück, um den Trust nichtig zu erklären. In einem undurchsichtigen juristischen Manöver ernannten die liechtensteinischen Verwaltungsräte (Trustees) stattdessen F.B. – CEO der Bacardi LTD und Lord Luis Bacardis Widersacher – zum Mitglied des Treuhänderrates (Familientreuhänder) und versuchten auch, die im Tresor der Bank Pictet in Genf aufbewahrten Bacardi LTD-Aktien zu stehlen. Nur die vorherige Weigerung der Bank und die Berufung von Lord Luis Bacardi vor dem Genfer Gericht verhinderten den Diebstahl der Bacardi LTD-Aktien.
Lord Luis Bacardi hält sein Entsetzen in einem Brief fest: „Ich muss sagen, dass ich absolut verblüfft bin, dass sich 3 Anwälte (!) gegen einen sterbenden alten Mann verbünden, um in völliger Missachtung seiner Wünsche zu handeln, aber ich verstehe, dass so große Geldbeträge und möglicherweise Macht auf dem Spiel stehen, dass vielleicht alle anderen Überlegungen, einschließlich des Schutzes der Hauptbegünstigten des Trusts, zweitrangig werden können.“

In einem Brief vom August 2004 schrieb L.M. an einen Berater von Lord Luis Bacardi, dass der BASTILLE TRUST schon immer dem Familienzweig von F.B. (Gaillard Group) zugehörig wäre. Das ist ein Beweis dafür, dass der einst vertrauenswürdige Anwalt L.M. tatsächlich nie im Interesse von Lord Luis Bacardi gehandelt hat.

Während des anschließenden Gerichtsverfahrens, starb Lord Luis Bacardi und seine Witwe Lady Monika Bacardi musste die Klage fortsetzen. Unerfahren in Rechtsstreitigkeiten musste sie ganz Dr. Bernhard Lorenz, dem neue Anwalt ihres verstorbenen Ehemannes, vertrauen. In seinem Testament ernannte Lord Luis Bacardi außerdem seine Ehefrau Lady Monika zur Testamentsvollstreckerin. Ein deutliches Zeichen, dass er nur ihr vertraute seinen letzten Willen und Wünsche zu erfüllen.
Anstatt rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um BASTILLE TRUST aufheben zu lassen, strebte Dr. Bernhard Lorenz, nur die Entfernung der Trustees an. Paar Jahre später entpuppte sich, dass er diesen Weg nicht aus juristischer Notwendigkeit sondern aus wirtschaftlichem Eigeninteresse (Großmandant in Millionenhöhe für eine Kleinkanzlei) gewählt hat. (siehe unteren Abschnitt). Nach einem vierjährigen Gerichtsverfahren wurden F.B. und die anderen Trustees durch Beschluss des Obersten Gerichtshofs aus dem Trust entfernt (vgl. Oberster Gerichtshof Liechtenstein als Verfassungsgerichtshof; StGH 2007/137 vom 9. Dezember 2008).
27.07.2009 hat das Fürstliche Landgericht Liechtenstein auf Antrag von Dr. Bernhard Lorenz im Namen von Lady Monika Bacardi – die damals auf Dr. Lorenz, Dr. Wohlmacher und R.S vertraute – , Lady Monika Bacardi zusammen mit ihrem Anwalt Dr. Bernhard Lorenz Dr. Friedrich Wohlmacher und R.S (die bis dahin als vom Fürstlichen Landgericht bestellte Aufsichtstreuhänder im Rahmen des Verfahrens zur Abberufung von F.B., E.W. und L.M. tätig waren) bestellt. Dr. Friedrich Wohlmacher und R.S (die bis dahin im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens zur Absetzung von F.B., E.W. und L.M. seit Dezember 2004 als vom Fürstlichen Landesgericht bestellte Aufsichtstreuhänder tätig waren) zu Mitgliedern des Verwaltungsrates des BASTILLE TRUST. Das Gericht betont die besondere Rolle von Lady Monika Bacardi als Familienvertreterin für die Wahrung der Interessen ihrer Tochter. Außerdem erwähnt das Urteil ausdrücklich die Abneigung, die F.B. und der Rest der Familie Bacardi gegen Maria Luisa Bacardi hegen.

Der Albtraum hat kein Ende
Nach knapp 10 Jahren des scheinbaren Friedens, brauten sich von erneut dunkle Wolken über dem Glück der Tochter Maria Luisa und der Witwe Lady Monika Bacardi zusammen. All diese friedlichen Jahre hinweg wurde Lady Monika Bacardi von ihrem Anwalt Dr. Bernhard Lorenz über die Nichtigkeit des Trusts und andere undurchsichtige Manöver im Dunkeln gelassen.
Aufgrund der Höhe des Erbes von Maria Luisa Bacardi und ihrer Minderjährigkeit kontrollierte das Jugendrgericht von Monaco regelmäßig die Entwicklung des Vermögens von Maria Luisa. Von 2015 bis 2019 haben Dr. Bernhard Lorenz und Dr. Friedrich Wohlmacher, mit Hilfe und Unterstützung von zwei monegassischen Anwälten, die Untersuchungen des monegassischen Jugendrichters getäuscht und behindert. Wie sich herausstellte, wurden die Teile der Erbschaft, die sich im Bastille Trust befanden, von den Treuhändern in den Berichten an das Jugendgericht damals nicht erwähnt und einbezogen.
In den Berichten und Mitteilungen an das Jugendgericht von Monaco argumentierten Dr. Bernhard Lorenz und Dr. Friedrich Wohlmacher, dass das Jugendgericht von Monaco nicht zuständig sei, den Bastille Trust und seine Treuhänder zu untersuchen, weil der Nachlass von einem Trust und Treuhändern unter der Kontrolle eines ausländischen Gerichts, nämlich des liechtensteinischen Gerichts, verwaltet wurde.
Dieses Argument war eindeutig unzutreffend und irreführend, da kein liechtensteinisches Gericht die Kontrolle über den Trust und seine Treuhänder ausübte. Diese Kontrolle oblag bis vor wenigen Monaten der Treuhandkammer und dann, nach den zahlreichen Skandalen um die Treuhänder des Fürstentums, der FMA (Finanzmarktaufsicht).
Kurz vor dem 18. Geburtstag von Maria Luisa, trat Dr. Bernhard Lorenz (in seiner Doppelrolle als Lady Monika Bacardi-Anwalt und führender Treuhänder des Bastille Trusts) an Lady Monika und Maria Luisa Bacardi heran, und behauptet, dass die erste Ausschüttung der akkumulierten Dividenden zu Volljährigkeit der Tochter (wie in der Trusturkunde eigentlich vorgesehen) aufgrund von angeblichen steuerrechtlichen Bedenken nicht stattfinden könnte. Die steuerrechtlichen Einwendungen fußten zu keinem Zeitpunkt weder auf einer ernsthaften rechtlichen Grundlage noch auf der Tatschenebene.
Die liechtensteinischen Treuhänder versuchten sogar, ihre seltsame Rechtsansicht durch ein Rechtsgutachten, erstellt von der englischen Steuerkanzlei Macfarlanes, decken zu lassen. Die Korrespondenz lässt vermuten, dass Dr. Bernhard Lorenz durch Angabe irreführender Behauptungen das Rechtsgutachten zu seinen Gunsten beeinflusst hat.
In einer E-Mail an die englische Kanzlei stellte Dr. Bernahrd Lorenz die Fähigkeit von Maria Luisa Bacardi in Frage, eine unabhängige Entscheidung zu treffen.

Misstrauisch geworden, stellte Lady Monika Bacardi Recherchen an, und entdeckte ungeheuerliches. Die Aktienstimmerechte der Bacardi LTD.-Aktien wurden jahrelang auf der Hauptversammlung des Unternehmens konträr zum Willen ihres verstorbenen Ehemannes ausgeübt. Auch als sich F.B. von 2005 bis 2008 in einem Abberufungsverfahren befand, unterstützten und stimmten die Verwaltungsräte Dr. Friedrich Wohlmacher und R.S bei der jährlichen Hauptversammlung der Bacardi LTD. für seine Kandidatur und die seiner Governance-Mitglieder. Von 2009 bis 2019 wurde diese Unterstützung und Abstimmung von Dr. Bernhard Lorenz, Dr. Friedrich Wohlmacher und R.S sogar systematisch ohne die obligatorische Zustimmung und Unterschrift von Lady Monika Bacardi wiederholt und ausgedrückt. Um F.B. und seine Governance-Mitglieder in der am 18. Juni 2020 stattfindenden Aktionärsversammlung der Bacardi LTD. weiterhin um jeden Preis zu unterstützen, haben Dr. Bernhard Lorenz, Dr. Friedrich Wohlmacher und R.S Anfang Juni 2020 Lady Monika Bacardi von ihrem Amt als Mitgeschäftsführerin (obwohl sie Testamentsvollstreckerin von Lord Luis Bacardi ist) der konsolidierten Tochtergesellschaften Rantex und Arateo, die Aktien der Bacardi LTD. halten, abberufen. Bei der in den Räumlichkeiten von Dr. Bernhard Lorenz’s Kanzlei stattfindenen Treuhänderversammlung, die ihre Abberufung beschloss, wurden Lady Monika Bacardis Bevollmächtigte (ihr Anwaltsteam) erneut aktiv an der Teilnahme von drei Securities gehindert.
In einem Versuch Lady Monika Bacardi zu besänftigen, wurde ihr von den Treuhändern vorgeschlagen, die Vermögenswerte von dem BASTILLE TRUST in einen neuen Trust umzugießen. Die Anwälte merkten schnell, dass sie Lady Monika Bacardi nicht von einer weiteren undurchsichtigen Trust-struktur überzeugen können. Mit juristischen Taschenspieler-Tricks wurde Lady Monika Bacardi wurde vor das Fürstliche Landesgericht geladen, um aus dem BASTILLE TRUST entlassen zu werden.
Nachfolgend ist ein Hinweis auf das eigentliche Motiv, warum die Nichtigkeit des Bastille Trustes seinerzeit nie geltend gemacht wurde, sondern nur die Abberufung der ersten Treuhändergruppe. Der Trust war für Dr. Bernhard Lorenz, Dr. Friedrich Wohlmacher und R.S jahrelang ein einkommensschaffendes Vehikel. Die Bestimmungen, die sie in der neuen Stiftung vorschlugen, waren sogar noch schwindelerregender. Die professionellen Treuhänder hätten die Höhe ihrer Honorare selbst bestimmen können!

Der kalte Griff der Treuhänder
Die Amtsperioden von R.S und Dr. Friedrich Wohlmacher als Verwaltungsräte des Bastille Trustes waren mit einem zeitlichen Ablaufdatum (November 2019) versehen. Kurz jedoch bevor ihre Mandate ablaufen, bedienen sie sich mit Bernhard Lorenz eines weiteren juristischen Trickes, und verlängern ihre Mandatslaufzeit – gegen Lady Monika Bacardi’s Willen.
Um zu verhindern, dass Lady Monika die Wiederbestellung verhindert, hat Dr. Bernhard Lorenz für den 25. November 2019 eine Verwaltungsrat-Sitzung zur Erneuerung der Ämter von Dr. Friedrich Wohlmacher und R.S angesetzt – gegen den ausdrücklichen Willen von Lady Monika Bacardi und ihrer Tochter Maria Luisa Bacardi. Paradoxerweise sollte die Angelegenheit bis zum 18. November 2019 und damit vor und außerhalb der offiziellen Sitzung geklärt werden. Zudem wurde die Teilnahme der Bevollmächtigten von Lady Monika Bacardi (ihr juristisches Team) an der Sitzung unzulässig verhindert.
Alle Vorgänge sind ein gewaltiger Verstoß gegen die Vorschriften des Trustes und ein weiterer Beweis für die niederen Motive der Treuhänder!
Es wurde behauptet, dass ein Treuhänder in Liechtenstein sich nicht in treuhänderischen Angelegenheiten vertreten lassen kann. Das Erinnerungsprotokoll über den Vorfall spricht Bände:

Da die Neubesetzung der Ämter ohne die Zustimmung von Lady Monika Bacardi nach der Treuhandurkunde nicht zulässig gewesen wäre, hat Dr. Bernhard Lorenz nach der Treuhänderversammlung vom 25. November 2019 beim Landgericht des Fürstentums Liechtenstein einen Antrag auf „Wiedereinsetzung von Dr. Friedrich Wohlmacher und R.S “ und „Abberufung von Lady Monika Bacardi“ gestellt.
Die Tatsache, dass das Gericht dem Antrag von Dr. Bernhard Lorenz folgt und Dr. Friedrich Wohlmacher und R.S wieder einsetzt, ohne die gemachten Angaben zu überprüfen und inaudita altera parte, zeigt, dass es den liechtensteinischen Richtern offensichtlich an grundlegenden Rechtskenntnissen fehlt.
Versuch Tochter und Mutter zu spalten
Als Maria Luisa Bacardi (die Tochter) beginnt sich in die Auseinandersetzung einzubringen, wird ihr von den Treuhändern vorgeworfen, dass sie nicht fähig wäre die E-Mails selber zu verfassen.
Mit allen Mitteln wird versuchen die Treuhänder einen Keil zwischen Tochter und Mutter, die beide Begünstigte des Trustes sind, zu treiben. Absurdes wird von den Treuhändern unterstellt, so soll Lady Monika die Unterschrift von Maria Luisa gefälscht haben.

Nicht die höflichsten und rechtlichsten Umgangsformen
Im Mai 2019 schrieben Dr. Bernhard Lorenz und Dr. Friedrich Wohlmacher zwei E-Mails an Lady Monika Bacardi, dass die Bank Vontobel (eine der Depotbanken der akkumulierten Dividenden, die Maria Luisa Bacardi bei ihrer Volljährigkeit nicht ausgezahlt wurden) beantragt hatte, dass der Bastille Trust für die Zwecke des AIA, FATCA und CRS-Steuerinformationsaustausches als Financial Entity qualifiziert wird.
Dies wurde später von der Bank Vontobel selbst schriftlich verneint mit dem Hinweis, dass die Qualifizierung als Financial Entity eine autonome Entscheidung der Trustees gewesen sei. Offensichtlich bedeutete diese Selbstqualifizierung die Implementierung eines komplexen und riskanten Meldesystems auf Kosten des BASTILLE TRUST und schloss die professionelle Vermittlung der Banken beim Steuerinformationsaustausch aus (wer weiß warum?!?!).
Anzumerken ist, dass die Qualifizierung eines Trusts als Financial Entity, die nur im Fürstentum Liechtenstein existiert, für juristische Personen, die dem Fürstentum Liechtenstein beigetreten sind, mit Wirkung ab Anfang 2022 aufgehoben wurde, nachdem Lextray und Dr. Bruno Capone (Leiter des Teams zur Unterstützung von Lady Monika Bacardi) das mehrfach beanstandet haben.
Motiv? Geld!
Ein Blick in die Honorarnoten, die die Treuhänder dem Bastille Trust verrechnen, verdeutlicht das wirtschaftliche Eigeninteresse, von dem sie sich leiten lassen.
In einem Zeitraum von 6 Monaten (01.Juli – 31.12.2019) verrechnete Dr. Bernhard Lorenz – zusätzlich zu seiner Jahrespauschal iHv CHF 100.000.- – einen Betrag von CHF 97.348,46.- mit der vagen Beschreibung „time spend“.
Ähnlich überrascht, dass die Anwaltskosten für den Rechtsstreit von Dr. Bernhard Lorenz mit Lady Monika und Maria Luisa Bacardi vom Bastille Trust, dessen Begünstigte Maria Luisa ist, übernommen werden, während Mutter und Tochter ihre eigenen Anwaltskosten übernehmen müssen.
Darüber hinaus wollen Dr. Bernahrd Lorenz und die Treuhänder ihre Unterstützung für F.B. und seine Führung der Bacardi ltd. fortsetzen. Die Unterstützung hat nie aufgehört, auch nicht nach dem Ende des Gerichtsverfahrens, in dem F.B. als zusätzlicher Treuhänder des Bastille Trusts abgesetzt wurde.

Das ist nicht das Ende
Um ihr Recht und die Interessen ihrer Tochter zu verteidigen, engagierte Lady Monika Bacardi ein neues Rechtsanwälte-Team und nimmt erneut den Kampf mit einem kaputten Gesetzessystem auf.
In der Zwischenzeit hat das Landgericht des Fürstentums Liechtenstein im Dezember 2019 auf die Berufung und die alleinigen Behauptungen von Lady Monika Bacardis ehemaligem Anwalt, Dr. Bernhard Lorenz, und ohne Lady Monika Bacardi überhaupt anzuhören (inaudita altera parte), Dr. Friedrich Wohlmacher und R.S erneut zum Treuhänder auf unbestimmte Zeit ernannt und das Verfahren zur Aufhebung der Familientreuhänderschaft von Lady Monika Bacardi eröffnet, das im Gange ist.
Obwohl im Januar 2020 Lady Monika Bacardi und ihre Tochter Maria Luisa vor der liechtensteinischen Treuhandkammer auf der Grundlage des Art. 18 der Verhaltensregeln der Treuhänder beantragt haben und im Juni 2020 eine Schiedskommission eingesetzt wurde, sind bis heute keine Disziplinarmaßnahmen gegen Dr. Bernhard Lorenz, Dr. Friedrich Wohlmacher und R.S ergriffen worden und es wurde keine Ablösung beschlossen.
Obwohl Lady Monika Bacardi und ihre Tochter Maria Luisa im Februar 2020 bei der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer Beschwerde gegen das Verhalten und die Einstellung von Dr. Bernhard Lorenz in seiner Doppelrolle als Rechtsanwalt von Lady Monika Bacardi von 2004 bis 2019 und als leitender Treuhänder des BASTILLE TRUST 2009 (auf Antrag von Lady Monika Bacardi vom Gericht ordnungsgemäß bestellt) eingereicht haben, wurde kein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Lady Monika Bacardi und ihre Tochter Maria Luisa wurden als Folge einiger Interviews, die in einigen Zeitungen bezüglich des BASTILLE TRUST und des erlittenen Missbrauchs in Liechtenstein veröffentlicht wurden (Interviews von Dr. Bernhard Lorenz, Dr. Friedrich Wohlmacher und R.S wurden ebenfalls veröffentlicht), Gegenstand einer einstweiligen Verfügung, die im September 2020 vom Landesgericht des Fürstentums Liechtenstein auf den einfachen Antrag und die Behauptungen von Dr. Bernhard Lorenz, Dr. Friedrich Wohlmacher und R.S hin erlassen wurde, ohne dass sie überhaupt die Möglichkeit hatten, zu antworten (inaudita altera parte).
In einem offenen Brief wurde die Regierung des Fürstentums Liechtenstein aufgefordert, den BASTILLE TRUST für null und nichtig erklären zu lassen und dessen Vermögen an die Testamentsvollstrecker von Lord Luis Bacardi zurückzugeben, die nach dem Recht von Monaco – dem Ort seines letzten Wohnsitzes – ordnungsgemäß eingesetzt wurden. Mit dieser Mitteilung fordern Maria Luisa und Lady Monika Bacardi die Rückgabe aller Vermögenswerte des BASTILLE TRUST und eine weitere Entschädigung im Zusammenhang mit den Gerichts- und anderen Kosten, die sich aus dem laufenden Verfahren ergeben. Insgesamt beläuft sich der Wert aller Ansprüche auf rund 2,7 Milliarden Schweizer Franken.
Zusätzlich wurden bei den Staatsanwaltschaften Anträge für verschiedene Verbrechen im Zusammenhang mit diesem seit mehr als 17 Jahren laufenden Fall eingereicht.
Rechtliche Begründungen
Nichtigkeit des Trustes wegen:
- den gegen Lord Luis Bacardi begangenen Vergehen und dem ausnutzen seines Gesundheitszustandes
- dem betrügerischen Verhalten von E.W. und L.M., ihren Versuchen die Aktien der Bacardi LTD der Familie zu entziehen und dem Versuch den Inhalt der Treuhandurkunde nachträglich zu ändern
- Ermangelung der Vorausetzungen für eine rechtmäßige Errrichtung eines Trustes
Verletzung des internationalen und nationalen Erbrechts durch:
- Missachtung des liechtensteinischen IPRG und des monegassischen Gesetzes 214/1936 sowie des englischen Erbschaftsgesetzes und der zwingenden monegassischen Erbrechtsvorschriften. (Lord Luis Bacardi war englischer Staatsbürger und hat sein Testament unter monegassisches Recht gestellt).
- Daher werden der BASTILLE TRUST und die damit verbundene Vermögensaufteilung auf der Grundlage des letzten Willens von Lord Luis Bacardi (siehe monegassisches Gesetz 214/1936) und Art. 785 (3) des liechtensteinischen Zivilgesetzbuches) widerrufen.
Erwägungen von Lady Monika Bacardi’s Rechtsteams
Im Fürstentum Liechtenstein können einige lokale Fachleute frei und ohne jegliche Kontrolle der Legitimität einen Trust gründen und im lokalen Handelsregister eintragen, sich selbst als Treuhänder ernennen, den Trust und den Gesundheitszustand ihres Kunden missbrauchen und das gesamte Vermögen des Kunden auf den Trust übertragen.
Trotz wiederholter Versuche, den Trust durch den getäuschten Mandanten zu widerrufen, bleibt der Trust in Kraft, auch wenn ein formeller Widerruf durch ein von einem monegassischen Notar errichtetes Testament nach dem für die Erbfolge geltenden Recht erfolgt.
Im Trust werden nach erbitterten und superteuren Gerichtsverfahren im Fürstentum Liechtenstein nur die anfänglichen professionellen Treuhänder, die den Trust errichtet hatten, durch andere lokale neue professionelle Treuhänder ersetzt (einschließlich des Anwalts der Erben und des Testamentsvollstreckers des de-cuius und der Aufsichtstreuhänder, die vom Gericht zu Beginn des Gerichtsverfahrens, das auf den Widerruf der anfänglichen professionellen Treuhänder abzielte, ernannt wurden).
Diese neuen professionellen Treuhänder dürfen das Vertrauen der Erben und des Testamentsvollstreckers des de-cuius weiterhin missbrauchen und den Trust weiterhin mit den gleichen Zielen wie die ursprünglichen professionellen Treuhänder im Interesse der Führung einer multinationalen Gruppe verwalten.
Als die Erben und der Testamentsvollstrecker des de-cuius von der weiteren Täuschung durch die von ihnen eingesetzten Neuen Professionellen Treuhänder (einschließlich ihres Anwalts) erfahren und zu recherchieren beginnen, entdecken sie schleichende Tatsachen, die über Jahre hinweg begangen wurden.
Zu diesem Zeitpunkt zieht der Testamentsvollstrecker seinen Anwalt zurück und wendet sich gegen die Erneuerung der Bestellung der anderen New Professional Trustees beim Kuratorium, die stattdessen (inaudita altera parte) vom Gericht des Fürstentums Liechtenstein auf Antrag und Berufung des ehemaligen Anwalts, dem der Testamentsvollstrecker widersprochen hatte, erteilt wurde. In demselben Antrag beantragte der ehemalige Anwalt der Erben und des Testamentsvollstreckers die Abberufung des Testamentsvollstreckers aus dem Stiftungsrat und beschloss einige Monate später, den Testamentsvollstrecker von den Verwaltungsratsmandaten der konsolidierten Tochtergesellschaften bzw. der Treuhandgesellschaft, die das Treuhandvermögen hält, abzuberufen.
Als sich die Erben und der Testamentsvollstrecker in Interviews mit der Presse zu Wort melden und um Auskunft über die allgemeine Situation bitten, werden sie im Fürstentum Liechtenstein mit einer gerichtlichen Verfügung zum Schweigen verdonnert (inaudita altera parte).
Bisher ohne Ergebnis im Fürstentum Liechtenstein trotz aller Beschwerden bei der örtlichen Treuhandkammer, der örtlichen Rechtsanwaltskammer, dem örtlichen Handelsregister (in dem der Trust noch eingetragen ist), den Banken, die das Vermögen des Trusts halten und verwalten, der FMA (Finanzmarktaufsicht) und der Staatsanwaltschaft des Fürstentums Liechtenstein.
All das kann im Fürstentum Liechtenstein unter Verletzung der Voraussetzungen für die rechtmäßige Errichtung eines Trusts, des internationalen Erbrechts und der unverletzlichen Menschenrechte geschehen und fast 18 Jahre lang straffrei bleiben!
Aber vielleicht ist dies kaum verwunderlich, wenn man bedenkt, dass es die einzige Jurisdiktion der Welt ist, in der ein Vermögensinhaber zu Lebzeiten keine Möglichkeit hat, gegen die Übertragung seines gesamten Vermögens auf einen Trust Einspruch zu erheben, auch wenn dieser nicht von ihm selbst, sondern von den Treuhändern, die den Trust kontrollieren, errichtet wurde, und in der die Begünstigten gegenüber dem Trust und den Treuhändern keine gesetzlichen Rechte haben und in einem Strafverfahren gegen die Treuhänder nicht den Status einer „Zivilpartei“ haben können.
Nur das Eingreifen internationaler Gremien und Gerichte wird diese Verzerrung und auch Verletzung unverletzlicher Rechte ändern können, da im Fürstentum Liechtenstein, insbesondere nach dem Tod des Treugebers, niemand berechtigt wäre, sich den Treuhändern entgegenzustellen und sie anzuzeigen.