Manchmal ist die neue Erkenntnis, dass es keine gibt. Bis zum heutigen Tag konnte weder ein Vertrag gefunden werden, der die Übertragung von Vermögenswerten oder Anteilen von Lord Luis Bacardi auf eine frühere Treuhandstruktur rechtfertigt, von der die Anteile auf den nichtigen Bastille Trust übertragen wurden, noch konnten die Treuhänder einen solchen vorlegen.
Da fragt man sich, wo die Grenze der guten Geschäftspraxis in Liechtenstein liegt. Es ist erschreckend, dass ohne eindeutige Beweise selbst milliardenschwere Vermögenswerte von einem Ort zum anderen verschoben werden können, allein auf Initiative von Rechtsberatern, aber ohne ausdrückliche, notariell beglaubigte Urkunde.